Energieausweis
NACH DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG ENEV 2009 MÜSSEN SIE DAFÜR EINEN ENERGIEAUSWEIS BESITZEN. OHNE DIESEN AUSWEIS DROHEN IHNEN GELDSTRAFEN BIS ZU 15 000 EURO.
Gerne beantragen wir für Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis, der Informationen über die Energieeffizienz und den KfW-Wert Ihrer Immobilie enthält.