Energieausweis

Wir beantragen Ihren Energieausweis und beraten Sie ausführlich dazu

SIE MÖCHTEN IHRE IMMOBILIE VERMIETEN ODER VERKAUFEN?

NACH DER ENERGIEEINSPARVERORDNUNG ENEV 2009 MÜSSEN SIE DAFÜR EINEN ENERGIEAUSWEIS BESITZEN. OHNE DIESEN AUSWEIS DROHEN IHNEN GELDSTRAFEN BIS ZU 15 000 EURO.

Gerne beantragen wir für Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis, der Informationen über die Energieeffizienz und den KfW-Wert Ihrer Immobilie enthält.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne